Recht

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Welche Punkte sollten in professionellen Interim Management Verträgen enthalten sein?

Um Problemen und Missverständnissen vorzubeugen, sollten Interim Manager und Mandanten auf eine professionelle Vertragsgestaltung achten, die neben den vertraglichen Inhalten zu Art und Umfang der Leistungen, Laufzeit des Vertrages und den üblichen Standardklauseln u. a. folgende Punkte umfasst (alle Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung):
• Berichtswege und Weisungsbefugnisse
• Kündigungs- und Verlängerungsmöglichkeiten
• Dienst- oder Werkvertrag
• Nebentätigkeit
• Verschwiegenheitspflicht, Geheimhaltung
• Vergütung und Aufwandsentschädigung
• Wettbewerbsverbot
• Weiterführung und Beendigung (ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Änderungen auf das Vertragsverhältnis)
• Freistellung und Urlaubsklauseln
• Versicherungsklauseln: Unfallversicherung, D&O (Directors and Officers Liability Insurance)
• Haftungsklauseln
DDIM Mitglieder finden hierzu detaillierte Informationen im Extranet.

Wie ist der steuer- und sozialversicherungs-rechtliche Status von Interim Managern?

Interim Manager sind in aller Regel selbständige Unternehmer und arbeiten unabhängig und im Rahmen ihrer vertraglichen Vereinbarungen weisungsungebunden auf eigenes Risiko. Als Freiberufler führen sie Steuern und Sozialabgaben selbst ab.

Wie lang sind die Kündigungsfristen?

Als selbständige Unternehmer vereinbaren Interim Manager in der Regel die Möglichkeit sehr kurzer Kündigungsfristen.

Welche Haftung übernehmen Interim Manager für ihre Leistungen?

Als selbständige Unternehmer haften Interim Manager für im Zuge der Leistungserfüllung entstehende Schäden, insofern dieses vertraglich vereinbart bzw. nicht ausgeschlossen oder begrenzt ist. Insbesondere bei Mandaten, in denen eine organschaftliche Stellung übernommen wird (Geschäftsführung, Vorstand etc.), schließen Interim Manager für die Deckung ihrer haftungsrechtlichen Risiken in der Regel gesonderte Haftpflichtversicherungen ab (z. B. Vermögensschadenversicherungen oder sog. D&O= Directors and Officers Liability Insurance).