DDIM und AIMP gemeinsam im BMAS

DDIM und AIMP gemeinsam im BMAS

Gemeinsam mit dem Ehrenvorsitzenden des AIMP, Dr. Anselm Görres und AIMP-Vorstand Rechtsanwalt Bodo Blanke traf die DDIM Vorstandsvorsitzende Dr. Marei Strack am 27. Januar im Arbeitsministerium in Berlin Ministerialdirektor Hans-Peter Viethen, zuständig für den Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit.

Hans-Peter Viethen betonte, der Gesetzentwurf ziele darauf, die vorhandene Rechtsprechung in den Gesetzestext zu überführen. Eine Änderung der arbeitsrechtlichen Situation bei den Dienstverträgen für Selbständige sei nicht beabsichtigt.

Entgegen Vermutungen, die Koalition wolle in erster Linie möglichst viele Selbständige sozialversicherungspflichtig machen, steht offenbar die Einordnung als Arbeitnehmer im Vordergrund.

Ziel des Gesprächs war es deutlich zu machen, warum die Kriterien des geplanten §611a für die Einordnung der Tätigkeiten von Interim Managern, Unternehmensberatern und anderen hochqualifizierten Selbständigen nicht geeignet sind.

Es ging in dem 2-stündigen Termin aber auch darum, anhand der Ergebnisse der DDIM-Mitgliederbefragung und der daraus resultierenden Pressemeldung die spürbaren Auswirkungen der Scheinselbständigkeitsdebatte als Auftragshindernis aufzuzeigen.

Aktuelle Beispiele dazu waren per Mitgliederaufruf Mitte Januar gesucht worden – mit überraschend großer Resonanz. Beispiele aus den Rückmeldungen:

  • Laufende Mandate oder neue Projekte sollen nur noch in befristeter Anstellung besetzt werden.
  • Bei Vermittlung über einen Provider wird vermehrt eine Abwicklung in ANÜ gefordert.
  • Mandats-/Projektzeiten werden z. T. willkürlich auf Laufzeiten von z. B. maximal 6 Monate gekürzt.
  • Auftraggeber schrecken vor Beauftragung Selbständiger zurück und versuchen das Projekt intern zu besetzen, selbst wenn Kompetenz und Qualifikation fehlen.

Fazit: Große Verunsicherung der Unternehmen über die rechtssichere Beauftragung von Selbständigen führt zu Projektstau in den Unternehmen und Umsatzrückgang bei den Interim Managern.

Seit den ersten politischen Terminen zusammen mit der Mittelstandsallianz des BVMW legt die DDIM großen Wert auf einen konstruktiven, lösungsorientierten Dialog. Ein Lösungsansatz könnte die Schaffung von „Positiv-Kriterien“ für unabhängige Selbständige sein. Neben einer Einkommensgrenze könnten weitere Merkmale für die persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit dazu dienen, unabhängige Selbständige und Freiberufler von schutzbedürftigen Gruppen abzugrenzen.

Als Diskussionsvorschlag übergab Dr. Strack dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW), einer neuen Organisation zur verbands- und unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit für den flexiblen Einsatz hochqualifizierter selbständiger Experten, der die DDIM als assoziierter Partner angeschlossen ist.

Abschließend stellte Dr. Strack fest, dass die genannten Probleme nicht nur für die Berufsgruppe der Interim Manager gelten, sondern für eine sehr viel größere Gruppe qualifizierter Selbständiger oder Freiberufler, die klassischerweise in enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des auftraggebenden Unternehmens eine Leistung im Rahmen eines Dienstvertrags erbringt. Neben den Schäden für die Wirtschaft würde hier durch das Gesetz ggf. auch die freie Berufsausübung eingeschränkt, so dass eine entsprechende Klage z. B. beim Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich ist.