Ehrenkodex

Die Mitglieder der DDIM haben sich einen verbindlichen Ehrenkodex gegeben. Alle Mitglieder richten ihre Entscheidungen und Handlungen am Wohlergehen des beauftragenden Unternehmens, dessen Mitarbeitern und Gesellschaftern unter Einhaltung des Ehrenkodex der DDIM aus.

Die Mitglieder der DDIM verpflichten sich:

  1. Die Gesetze und die allgemein anerkannten gesellschaftlichen Werte zu beachten. Sie sind bereit und verpflichtet, Rechenschaft über ihr Tun abzulegen.
  2. Bei allen Handlungen und Entscheidungen Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren.
  3. Jedes Projekt einer unvoreingenommenen Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung gegeben sind. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so muss das Projekt abgelehnt werden oder aber der Auftraggeber ausdrücklich auf die vage Erfolgsaussicht hingewiesen werden.
  4. Eine kundenorientierte Leistung zu erbringen und stets das Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Mandanten zu gewährleisten. Sämtliche Informationen mit Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln.
  5. Handlungen und Entscheidungen zielorientiert auf den Projekterfolg auszurichten und sich auf die Erfüllung ihrer vertraglichen Leistung zu konzentrieren.
  6. Im Rahmen ihrer Tätigkeit immer ein Optimum an Wirtschaftlichkeit anzustreben.
  7. Die von ihnen geforderten Funktionen, Qualitäten, Termine und Kosten zu sichern und dafür Verfahren und Systeme nach dem aktuellen Wissensstand anzuwenden.
  8. Nur Aufträge zu übernehmen oder zu vermitteln, die ihrer Erfahrung und Sachkunde entsprechen bzw. die der von ihnen vertretenen Interim Manager.
  9. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss das Mitglied bzw. der Partner den Auftrag ablehnen.
  10. Keine mit ihrer Person oder Organisation verbundenen Abhängigkeiten zu schaffen, sondern die Eigenverantwortung des Unternehmens zu fördern.
  11. Den Projektablauf auch bei Ausfall sicherzustellen.
  12. Die volle Verantwortung für ihre Handlungen und Entscheidungen zu übernehmen.
  13. Ihre beruflichen Positionen auf eigenen Leistungen zu gründen.
  14. Im Zweifelsfall geeignete Unterstützung bei der DDIM anzufordern.
  15. Nicht in unfairer oder unlauterer Weise mit anderen in Wettbewerb zu treten.
  16. Das Ansehen der DDIM nicht zu mindern, sondern nach Möglichkeit zu steigern.